Anlaufstelle Mitte (Magdeburg), 01.07.2005
Bis zum 1. Juli sind 9.101.50 Euro für die Prozesskosten der Nebenkläger im Fall des von einem Ex-Naziskinhead getöteten Helmut Sackers gespendet worden. An dieser Stelle möchten die Angehörigen, die Lebensgefährtin sowie der Verein Miteinander und die Mobile Opferberatung allen Spenderinnen und Spendern herzlich danken.
Aufgrund des Freispruchs für den Angeklagten wegen „intensiven Notwehrexzess“ durch das Landgericht Halle im April diesen Jahres, müssen die Angehörigen von Helmut Sackers als Nebenkläger die Kosten der Nebenklagevertretung in Höhe von rund 15.000 Euro selbst tragen. Bis zum 1. Juli 2005 sind beim Opferfonds des Vereins Miteinander 9.101,50 Euro für die Prozesskosten der Nebenklage eingegangen.
Für ihre vielen sichtbaren Zeichen der Unterstützung undd Solidarität – für ermutigende Anrufe, e-mails, Faxe und Briefe – möchten wir an dieser Stelle allen Spenderinnen und Spendern noch einmal ein herzliches Danke übermitteln.
Über den weiteren Verauf des Verfahrens und den Stand der Spendenkampagne informieren wir regelmässig auf der Website. Bislang haben die Staatsanwaltschaft Halle und die Nebekläger Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. In den nächsten Wochen muss das Landgericht Halle sein Urteil ersteinmal schriftlich begründen.
Zur Unterstützung der Angehörigen von Helmut Sackers in ihrem Bemühen um Gerechtigkeit bitten wir auch weiterhin um Spenden.
Spendeneinzahlungen oder Überweisungen richten Sie bitte an das Konto Miteinander e.V.
Kto.-Nr. 535353
Bank für Sozialwirtschaft Magdeburg
BLZ 810 205 00
Kennwort: Opferfonds/ Revision Halberstadt.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.
Helmut Sackers hatte am Abend des 29. April 2000 über Notruf die Polizei verständigt: „Bei uns im Haus werden Nazilieder gespielt, Horst -Wessel-Lied, ganz laut.“ Die Polizeibeamten, die sich daraufhin zu der besagten Wohnung begaben, ermahnten den Wohnungsinhaber, während Helmut Sackers dem damals 29jährigen Skinhead für den Wiederholungsfall mit einer Anzeige drohte. Eine Stunde später war der Kaufmann aus Kleve tot, verblutet an vier Messerstichen im Treppenhaus des Plattenbaus, in dem er mit seiner Lebensgefährtin wohnte.
Freispruch für den Täter
Vor dem Landgericht Magdeburg endete der erste Prozess gegen Andreas S. im November 2000 mit einem Freispruch, nachdem S. behauptet hatte, er habe in Notwehr zugestochen. Eine rechtsextreme Motivation für die Tat wurde im damaligen Prozess ausgeblendet, obwohl die Polizei bei einer Durchsuchung der Wohnung von Andreas S. über 90 rechtsextreme CDs, aktuelles Propagandamaterial der verbotenen Organisation Blood & Honour sowie Videos mit Mordaufrufen gegen politische Gegner gefunden hatte.
Angehörige suchen Gerechtigkeit
Im Juli 2001 hob der Bundesgerichtshof den Freispruch wegen offensichtlicher Verfahrensfehler auf, nachdem Verwandte von Helmut Sackers als Nebenkläger Revision eingelegt hatten. In 21 Verhandlungstagen wurde der Tod von Helmut Sackers vor dem Landgericht Halle nunmehr erneut verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte für „Körperverletzung mit Todesfolge“ sechseinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Das Landgericht Halle jedoch entschied mit der Begründung „im Zweifel für den Angeklagten“ auf Freispruch und erklärte die vier tödlichen Messerstiche des Angeklagten zum „Notwehrexzess“.
Heide Dannenberg, der Lebensgefährtin des getöteten Rentners, ging es in erster Linie nicht mehr um das Strafmass. Nur „ganz umsonst“ soll der Tod von Helmut Sackers nicht gewesen sein. Er tat das, „wovon alle immer sprechen“, er handelte mit Zivilcourage und schritt gegen rechte Umtriebe ein. Dafür musste er mit dem Leben bezahlen.