Anlaufstelle Mitte (Magdeburg), 23.08.2005

Wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen bei einem Angriff von Neonazis auf nicht-rechte und linke Jugendliche im Anschluß an die letzte Protestdemonstration gegen HartzIV in Magdeburg im November 2004, verurteilte das Amtsgericht Magdeburg am 22. August einen rechten Angreifer zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf drei Jahre Bewährung.

Im Anschluss an die letzte sogenannte „Montagsdemonstration“ gegen die HartzIV-Reform am 1. November 2004 in Magdeburg, hatte eine Gruppe von Neonazis in der Magdeburger Innenstadt nicht-rechte und linke Jugendliche u.a. mit Holzknüppeln und Ketten angegriffen.
Die Polizei, die unmittelbar vor Ort war, stellte nach Angaben des Polizeipräsidiums damals die Personalien von fünf Rechten fest.

Am 22. August fand vor dem Amtsgericht Magdeburg der erste Prozess in diesem Zusammenhang statt. Angeklagt war der 21jährige Bennet S., Informatiker, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, mit einem Holzknüppel auf zwei Opfer eingeschlagen zu haben. Bei Bennet S. waren unmittelbar nach dem Angriff neben einem Holzknüppel auch Reizgas sowie eine Sturmhaube zum Vermummen gefunden worden.

Vor Gericht behauptete der Angeklagte allerdings, er und seine Kameraden seien die eigentlichen Opfer an diesem Abend gewesen. Er habe lediglich aus Notwehr gehandelt. Demgegenüber hatte ein Polizeibeamter ausgesagt, dass er den Angeklagten beobachtet hatte, als er mit einem Holzknüppel zum Schlag auf den Kopf eines Opfers ausholte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwei Opfer angegriffen hatte und folgte mit dem Strafmaß von acht Monaten Haft auf drei Jahre Bewährung dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Der Vertreter der Nebenklage hatte eineinhalb Jahre Haft beantragt.