Anlaufstelle Mitte (Magdeburg), 20.05.2014

Mittwoch, den 21. Mai ab 10 Uhr: Abschluss der Beweisaufnahme und Plädoyers, Donnerstag den 22. Mai ab 10 Uhr: Urteilsverkündung, Amtsgericht Oschersleben, Saal 15

Nach einem rassistischen Angriff auf einen damals 35-jährigen Schwarzen in Langenweddingen im Mai 2012 hatte das Amtsgericht Oschersleben Ende Februar diesen Jahres den Prozess gegen zwei Männer im Alter von 31 und 32 Jahren eröffnet. Ihnen wird gemeinschaftliche, gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, versuchter Raub, versuchte Nötigung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Laut der Anklage des Staatsanwaltes seien diese Handlungen „aus einer rechtsgerichteten, ausländerfeindlichen Gesinnung“ entsprungen.
Der 32-Jährige ist zudem wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Waffengesetz angeklagt. Bei einer Hausdurchsuchung nach dem Angriff hatte die Polizei in der Wohnung des 32-jährigen Beschuldigten u.a. verbotene Gewehrpatronen, ein Maschinengewehrgurt und diverse nationalsozialistische Symbole gefunden.

Aus Sicht des Betroffenen war in der Nacht zum ersten Mai 2012 folgendes geschehen:

Der 35-Jährige feiert gerade auf einer öffentlichen Maiveranstaltung, als er von zwei ihm zu diesem Zeitpunkt Unbekannten zunächst rassistisch bedroht wird. Daraufhin verlässt er den Veranstaltungsort, trifft jedoch wenig später auf offener Straße erneut auf die beiden Männer, die aus einem Auto springen. Einer der Angreifer schlägt ihn und entreißt ihm sein Handy.

Dem Betroffenen gelang es, zu fliehen und sich in einem Hof zu verstecken. Kurz darauf wird er jedoch von seinen Verfolgern entdeckt. Unter erneuten rassistischen Bedrohungen schlagen die Angreifer dann auf den 35-Jährigen ein  – auch als dieser bereits am Boden liegt und kurzzeitig das Bewusstsein verliert. Erst als ein Auto den Hof passierte, lassen die Angreifer von dem Betroffenen ab und fliehen. Der 35-Jährige erleidet Verletzungen an Kopf und Körper.

Hoffnung auf Anerkennung des Tatmotives

Bei dem Prozess tritt der Betroffene als Nebenkläger auf. In den bisherigen sechs Verhandlungstagen waren er und zwölf weitere Zeugen gehört worden. Der 35-Jährige erhofft sich vom Gericht eine Anerkennung auch des rassistischen Tatmotives: „Eine juristische Aufarbeitung der Tat ist mir wichtig, auch wenn kein Urteil die erlittenen psychischen Leiden aufwiegen kann.“ Bleibend sei auch der Schmerz über die verloren gegangenen Fotos seiner Kinder, die auf der Karte seines Handys gespeichert waren.

Für Nachfragen stehen Ihnen die Nebenklagevertreterin Rechtsanwältin Frau Nedelmann unter 030 / 54 71 67 72 und Mitarbeiter_innen der Mobilen Opferberatung unter 0391 / 544 67 10 und 0170 / 292 53 61 sowie 0170 / 294 83 52 zur Verfügung.

Achtung Bildberichterstatter_innen:
Wir bitten im Namen des Betroffenen darum, auf Film- bzw. Bildaufnahmen von ihm zu verzichten. Für Interviews stehen Ihnen nach Möglichkeit die Nebenklagevertreterin des Betroffenen, sowie die Mobile Opferberatung zur Verfügung.