Opferberatung Mitte (Magdeburg), 16.05.2006
Nach einem rassistischen Angriff auf einen Studenten aus Togo hat das Jugendschöffengericht Magdeburg einen vorbestraften 18-Jährigen Rechten zu insgesamt 20 Monaten Haft verurteilt.
„Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen an die rechte Szene, dass rassistische Gewalt kein Kavaliersdelikt ist und die Täter mit Konsequenzen rechnen müssen,“ so die Mobile Opferberatung. Der Angeklagte hatte u.a. seinen Kampfhund auf den Studenten gehetzt, der erhebliche Bissverletzungen erlitt.
Das Jugendschöffengericht Magdeburg hat heute einen 18-jährigen polizeibekannten Rechten wegen eines rassistischen Angriffs auf einen Studenten aus Togo zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 18-Jährige den 27jährigen Studenten der Ingenieurwissenschaften am 15. Februar 2006 gegen 12 Uhr mittags an der Straßenbahnhaltestelle Südring in der Magdeburger Innenstadt zunächst rassistisch angepöbelt und dann massiv verletzt hatte. Die Vorsitzende Richterin wertete den Angriff als eindeutig „ausländerfeindliche Tat“.
Der 27-jährige Student war am 15. Februar zunächst aus einer Gruppe von drei Männern mit Sprüchen wie „Neger, was willst du hier in Deutschland“ rassistisch beschimpft worden. Dann schlug der 18-jährige Angeklagte dem Betroffenen unvermittelt zwei Mal mit der Faust ins Gesicht. Anschließend hetzte der Angreifer seinen Hund auf den Studenten. Der Betroffene erlitt insgesamt fünf Hundebisse an den Armen und Beinen. In der Hauptverhandlung hatte der Angeklagte lediglich ein, den Studenten mit den Worten „Neger, was willst du hier in Deutschland“ beschimpft zu haben. Dann behauptete der ca. 195cm große Angeklagte, der einen halb Kopf kleinere Student aus Togo habe ihn aus Verärgerung über eine Rempelei mehrfach ins Gesicht geschlagen, so dass er sich hätte verteidigen müssen.
Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen polizeibekannten Rechten, der erst im November 2005 wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu Jugendhaft verurteilt worden war, die auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angriff auf den Studenten aus Togo ereignete sich in der laufenden Bewährungszeit des Angeklagten. In die Gesamtstrafe flossen weitere allgemeine Kriminalitätsdelikte mit ein. Seine rechte Gesinnung trug der Angeklagten u.a. mit Hakenkreuztätowierungen am linken Oberschenkel und auf der linken Brust offen zur Schau.
Der Student aus Togo hat Magdeburg nach dem Angriff verlassen und setzt sein Studium in den alten Bundesländern fort. „Angesichts der steigenden Zahl von Angriffen auf Migranten und Flüchtlinge ist die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ist ein wichtiges Zeichen an die rechte Szene, dass rassistische Gewalt kein Kavaliersdelikt ist die Täter mit Konsequenzen rechnen müssen,“ sagte eine Sprecherin der Opferberatung.
In Magdeburg kam es seit Jahresbeginn zu mindestens einer rechts bzw. rassistisch motivierte Gewalttat im Monat. Hauptopfergruppe sind MigrantInnen, die Angriffe ereigneten sich zumeist im öffentlichen Raum und in oder in der Nähe von öffentlichen Verkehrsmitteln.