Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemtischer Gewalt (VBRG), 11.01.2017

Die im VBRG organisierten Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des brandenburgischen Innenministeriums, Ermessenspielräume zu nutzen, um Opfern rassistischer Gewalt ohne sicheren Aufenthaltstitel ein Bleiberecht zu gewähren. Brandenburg setzt damit ein deutliches Zeichen gegen rassistische Gewalt und die menschenverachtende Intention rechter und rassistischer Gewalttäter und Gewalttäterinnen.

Von rassistischer Gewalt betroffene Menschen ohne sicheren Aufenthaltstitel sind im Straf- und Ermittlungsverfahren deutlich schlechtergestellt. Im Fall einer Abschiebung kann diese Personengruppe verbriefte Rechte als Opfer und Zeugeninnen bzw. Zeugen einer Gewalttat schlicht nicht mehr wahrnehmen. Das staatliche  Versagen bei der Aufklärung der Morde des NSU und der massive Anstieg rechter und rassistischer Gewalt in den vergangenen zwei Jahren sollten Anlass genug sein, diesem Unrecht konsequent zu begegnen.

Der Erlass ist, trotz einiger Schwächen, ein deutliches Zeichen der Verantwortungsübernahme eines einzelnen Bundeslandes, nachdem eine Gesetzesinitiative zur Schaffung eines Aufenthaltsrecht für Betroffene rassistischer Gewalt im Bundestag im November 2016 scheiterte. Damit ist Brandenburg zum Vorreiter in Deutschland geworden und hat als erstes Bundesland eine Regelung auf Landesebene geschaffen, die diese Lücke im Rechtssystem ein wenig zu schließen versucht. Die Landesregierung zeigt mit dem Erlass außerdem die notwendige Solidarität mit den Betroffenen rassistischer Gewalt und sendet gleichzeitig ein Signal der Ab-schreckung an potentielle rassistische Täterinnen und Täter.

Robert Kusche, Sprecher des Verbands betont: „Die Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt erwarten, dass nun auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene zügig die Schaffung eines Aufenthaltsrechtes für Betroffene rassistischer Gewalt angestrebt wird. Mit der Ankündigung der Berliner Landesregierung, ebenfalls einen Bleiberechtserlass zu prüfen, begibt sich auch Berlin auf den richtigen Weg. Die derzeit bestehende rechtliche Schlechterstellung Verletzter von rassistischen Straftaten ohne sicheren Aufenthalt darf nicht weiter bestehen bleiben.“

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Christina Büttner von der Opferberatungsstelle ezra in Thüringen unter 0177 86 52 751.