In einer vollbesetzten Straßenbahn wird abends ein Mann algerischer Herkunft von zwei Kontrolleuren zunächst als einziger Fahrgast kontrolliert. Der Betroffene zeigt seinen Fahrausweis, übergibt ihn aber aufgrund von schlechten Vorerfahrung nicht an die Kontrolleure. Daraufhin wird er an der nächsten Haltestelle von den beiden Männern zum Aussteigen gedrängt. Im Haltestellenbereich fordern die Kontrolleure den Betroffenen erneut auf, seinen Fahrschein zu übergeben. Als der Algerier sich erneut weigert, sprüht ihm einer der Kontrolleure Reizgas ins Gesicht, schlägt ihn mit der Faust ins Gesicht und dreht ihm den Arm um. Der Algerier versucht nun, sich loszureißen, was ihm auch gelingt, als ein Autofahrer hupt. Zuhause angekommen, alarmiert die Ehefrau des Betroffenen Polizei und Krankenwagen. Dabei stellt sich heraus, dass die Kontrolleure den Algerier schon wegen Körperverletzung und Leistungserschleichung angezeigt haben. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg stellt das Ermittlungsverfahren gegen die Kontrolleure ein; ein Ermittlungsverfahren gegen den Algerier endet dagegen mit dessen Verurteilung wegen Körperverletzung. Die Mobile Opferberatung wird des öfteren wieder von rassistischen Beleidigungen und Attacken auf Menschen sichtlich nicht-deutscher Herkunft durch Kontrolleure der MVB informiert.