Mobile Opferberatung, 18.07.2024
Vor mehr als zweieinhalb Jahren verlor Ionut A. durch einen massiven rassistischen Angriff in Osterburg (Altmark, Sachsen-Anhalt) dreizehn Zähne. Um ihm eine Versorgung mit Zahnimplantaten und damit endlich wieder ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, ist er auf Ihre und Eure Spenden angewiesen.
Tritte ins Gesicht mit massiven physischen und psychischen Folgen
Der aus Rumänien stammende Maler und Handwerker Iounut A. wurde am 04.09.21 in Osterburg aus einer Gruppe von drei Männern heraus angesprochen. Am Ende dieser Begegnung wurde der damals 41-Jährige brutal zusammengeschlagen. Als er am Boden lag, wurde ihm mehrmals massiv ins Gesicht getreten. Ein halbes Jahr lang musste sich der Handwerker von seiner Schwester pflegen lassen und war nicht arbeitsfähig. Bis heute hat der Angriff erhebliche psychische und physische Auswirkungen auf Herrn A. und sein Leben.
Am schlimmsten war – so sagte er es immer wieder – das Fehlen seiner Zähne. Über viele Monate hatte Herr A. deshalb große Schwierigkeiten zu essen. Weil er Nahrung nicht gut zerkleinern konnte, hatte er zudem mit Schluck- und Magenbeschwerden zu kämpfen. Jeder Blick in den Spiegel erinnerte ihn an die Tat. Erst vor wenigen Monaten gelang es mit Unterstützung durch die Mobile Opferberatung, für Herrn A. eine herausnehmbare Prothese anfertigen zu lassen. Seit April 2024 hat sich seine Situation daher leicht gebessert.
Um den Angriff hinter sich zu lassen, braucht Ionut A. hochwertige Implantate
Die Prothese ist jedoch schwer zu handhaben. Nach wie vor fällt Herrn A. das Kauen schwer. Beim Herausnehmen und Einsetzen muss er weiterhin an die traumatische Tat vor drei Jahren denken. Abhilfe würden hier letztlich nur hochwertige Implantate leisten – deren Kosten aber weder von der Krankenkasse noch über das Soziale Entschädigungsrecht getragen werden.
Herr A. lebt seit dem Angriff stark zurückgezogen. Er vermisst sein altes Leben. Eine Implantatversorgung in Deutschland würde nach aktuell erstelltem, detaillierten Heil- und Kostenplan durch den behandelnden Zahnarzt 25.000 EUR kosten. Allerdings wäre eine vergleichbare Zahnbehandlung in seinem Heimatland für 10.000 Euro möglich. Geld, dass er nichtsdestotrotz keinesfalls allein aufbringen kann.
Deshalb bitten wir um Ihre und Eure Spenden zur Realisierung eines menschenwürdigen Zahnersatzes für Herrn A.
Wir bitten um Spenden für den Zahnersatz von Herrn A.
Alle zur Deckung der Kosten nicht nötigen Spenden kommen anderen Betroffenen rechter, rassistischer oder antisemitischer Gewalt in Sachsen-Anhalt zugute.
Spendenkonto:
Kontoinhaber:Miteinander e.V.
Geldinstitut: Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE20 3702 0500 0008 4734 01
SWIFT/BIC: BFSWDE33XXX
Verwendungszweck: Opferfonds / Rassistischer Angriff Osterburg
Weitere Hintergründe zur Tat und mangelnden juristischen Aufarbeitung
In den Abendstunden des 04.09.2021 hält sich Herr A. nach eigener Erinnerung in einer Knei-pe in Osterburg auf, als ihn eine männliche Person auf Deutsch anspricht. Herr A. will dem Mann schon vorher in Osterburg begegnet sein. Auch zu diesen Anlässen will er von dem Mann rassistisch beleidigt worden sein. Auf die Ansprache an diesem Abend reagiert er, in-dem er auf Englisch verlangt, in Ruhe gelassen zu werden – er spreche zudem auch gar kein Deutsch.
Als sich Herr A. zur Tür und auf den Heimweg machen will, bemerkt er, wie ihm drei Männer folgen. Dann beginnt ein unvermittelter Angriff. An den genauen Ablauf der Tat kann sich Herr A. nicht mehr erinnern. Doch aus Zeugenberichten entsteht ein grauenhaftes Bild: Der schließlich zu drei Jahren Haft verurteilte Täter tritt und schlägt auf Herrn A. ein, während dieser schon am Boden liegt. Die Tritte sind so massiv, dass sich der Täter eine stark bluten-de Wunde am Mittelfuß samt Abdrücke der Zähne zuzieht.
Ein vorbeifahrender Autofahrer bemerkt zunächst die Attacke, ohne aber das Opfer zu sehen. Er wendet schließlich den Wagen und findet Herrn A. in einer Blutlache auf. Der Zeuge ruft den Rettungswagen.
Eine Reihe von schweren Verletzungen werden bei Herrn A. festgestellt: Im Gesicht sind der Augenhöhlenboden sowie das rechte Jochbein gebrochen. Zudem leidet er unter Rippenbrü-chen als auch unter Platzwunden und Prellungen am ganzen Körper. Dreizehn Zähne werden ihm ausgetreten oder müssen im Lauf der Behandlung entfernt werden. Herr A. ist sechs Monate arbeitsunfähig und kann kein Geld verdienen. Allein die physischen Folgen des Angriffs beeinträchtigen Herrn A. stark – auch noch drei Jahre nach der Tat. Er hat andauernde Schmerzen und Folgeerkrankungen.
Obwohl es sich aufdrängt, würdigt das Gericht das rassistische Motiv nicht
Doch auch psychisch belastet ihn der Angriff ungemein. Zu dieser Belastung trägt auch der Freispruch von zwei der Angeklagten bei. Hintergrund: Das Amtsgericht schenkte den Lügen des später verurteilten Täters keinen Glauben, wonach er sich die Wunde am Fuß anderswo zugezogen haben will. Doch weitere Einlassungen, die die zwei Mitangeklagten entlasten, wurden vom Gericht übernommen. Für den wohl rassistischen Hintergrund der Tat, der für Herrn A. feststeht, schien sich das Gericht nicht zu interessieren
Dabei liegt der nahe: Gegen die zwei freigesprochenen Angeklagten waren in der Vergangen-heit bereits Ermittlungen wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organi-sationen angestellt worden, in einem Fall samt Verurteilung. Und: Der schließlich verurteilte Angeklagte verabschiedete am Tattag laut Aussage eines der zum Tatort gerufenen Polizis-ten zufällig vorbeikommende Bekannte ebenfalls per Hitlergruß. Eine Verurteilung hatte das nicht zur Folge.