06.11.2015
+++ Immer mehr rassistisch motivierte Waffengewalt +++ zunehmende Pogromstimmung +++ Polizeiverhalten in Teilen der Republik inakzeptabel +++ Opferberatungen fordern sofortiges Bleiberecht für Betroffene rassistischer Gewalt+++
Das Bundestreffen aller Mitgliedsorganisationen des Verbandes der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt vom 2.- 4. November 2015 in Köln fordert aufgrund der alarmierenden Eskalation rassistischer Gewalt Gegenmaßnahmen.
Die Gewalt spitzt sich zu
Als spezialisierte Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt stellen wir ein alarmierendes Ausmaß rassistischer Angriffe insbesondere gegen geflüchtete Personen fest. Die Anzahl hat in den meisten Bundesländern bereits nach Ende des dritten Quartals diejenige aus 2014 bei Weitem überschritten. Das Gewaltpotential steigt gefährlich. Zunehmend werden Waffen, Sprengstoffe und Brandsätze eingesetzt. Täter_innen nehmen immer häufiger tödliche Verletzungen in Kauf. Auch Helfer_innen und Menschen die mit der Unterbringung von Geflüchteten befasst sind, Journalist_innen und Politiker_innen rücken in den Fokus, werden bedroht, diffamiert und angegriffen.
Rassistische Positionen werden zunehmend auf verschiedenen Ebenen aggressiv geäußert und durch körperliche Gewalt umgesetzt. Immer öfter auch von Personen, die sich nicht der rechten Szene zuordnen. „Viele Geflüchtete haben den Eindruck, das ganze Dorf will, dass ihr Haus brennt“, berichtet eine Sprecherin des Dachverbandes. Durch mediale Panikmache und zustimmendes Verhalten aus der Politik erhalten rechte Strukturen von Pegida bis „DIE RECHTE“ weiteren Zulauf. Die Gefahr massiver Angriffe steigt dadurch zusätzlich an. „Vier Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU sind wir entsetzt darüber, dass die Polizei potentiell Betroffene nicht konsequent vor rechtem Terror schützt.“
Beamt_innen müssen sicherstellen, dass rassistische Ausschreitungen und Angriffe, wie beispielsweise in Heidenau, konsequent verhindert werden. Betroffene dürfen nicht zu Täter_innen gemacht und Ermittlungen müssen in jedem Fall aufgenommen werden.
„Betroffene berichten wiederholt von rassistischer Behandlung und mangelndem Respekt durch Polizeibeamt_innen. Das ist in einer Situation der allgegenwärtigen Gewalt und Hetze verheerend. Die Betroffenen haben einen Anspruch auf respektvollen Umgang durch die Polizei.“, so eine Sprecherin des Dachverbandes.
Die Opfer abschieben heißt die Täter_innen unterstützen
Politik und Verwaltung versagen dabei, die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten und Solidarität zu demonstrieren. Statt rechter Gewalt endgültig Einhalt zu gebieten, werden Betroffene rassistischer Gewalt vermehrt schon vor den Gerichtsverfahren gegen die Täter_innen in eine unsichere Zukunft abgeschoben. Ohne die Zeug_innen erhalten die Täter_innen oft Freisprüche oder Einstellungen. „Ein sofortiges und dauerhaftes Bleiberecht für alle Betroffenen rassistischer Gewalt ist unbedingt notwendig und zwar unabhängig von den Folgen der Tat – nicht nur wegen der juristischen Verfahren. Es ist vor allem ein politisches Signal an die Täter_innen, dass ihre politischen Ziele nicht nur geächtet werden, sondern auch nicht durch Abschiebungen durchsetzbar sind.“ Stattdessen verstärkt die Politik existenzielle Ängste durch Abschiebungen und die Verschärfung des Asylrechts. Dies stärkt die Sicherheit rassistischer Gewalttäter_innen, den vermeintlichen Willen der Mehrheit umzusetzen.
Weitere Forderungen des Verbandes der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemtischer Gewalt e.V. finden sich am Ende dieser Erklärung.
Ansprechpartner_innen:
Robert Kusche
Opferberatung Sachsen und Sprecher des VBRG e.V.
Telefon 0351 / 88 9 41 74
E-Mail: r.kusche@verband-brg.de
Birgit Reims
Opferberatung Rheinland und Sprecherin des VBRG e.V.
Telefon: 02 11 / 15 92 55 64
E-Mail: info@opferberatung-rheinland.de
Forderungen des Verbandes der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
Rechte Gewalt muss konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Dabei müssen
– alle rechtsstaatlichen Mittel ausgeschöpft werden
– Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten
– Rassismus als Motiv von Seiten der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden nicht ausgeschlossen werden
– Opfer vor weiteren Gewalterfahrungen geschützt werden
– Tathintergründe sicher erkannt und die Schilderungen von Betroffenen und Zeug_innen ernst genommen werden
Opfer/Zeugenschutzstandards müssen eingehalten werden
– Recht auf Anonymisierung der persönlichen Daten von Betroffenen und Zeug_innen
– Bereitstellung einer professionellen Übersetzung bei Anzeigeaufnahme und Zeug_innenenvernehmungen
– Hinweis auf spezialisierte Opferberatungsstellen durch Ermittlungsbehörden
Opfer rassistischer Gewalt müssen ein Bleiberecht erhalten! Damit:
– Freisprüche von Täter_innen aufgrund fehlender Zeug_innenenaussagen vermieden werden
– Betroffene ihr Recht auf Heilbehandlung und Entschädigung in Anspruch nehmen können
– Forderungen von NSU-Untersuchungsausschüssen umgesetzt werden
– Gleichbehandlung mit anderen Opfern von Gewalt gewährleistet ist
Kapazititäten der unabhängigen Opferberatungsstellen dem gestiegenen Bedarf und den Aufgaben anpassen:
– in den westdeutschen Bundesländern endlich adäquate Strukturen aufbauen wie in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin
– bessere Ausstattung für den erhöhten Beratungsbedarf
– mehr Ressourcen für die Bearbeitung komplexerer Problemlagen und Übersetzungen
Keine Bestärkung rassistischer Positionen von politischer Seite durch:
– Asylrechtsverschärfung
– stigmatisierende Massenunterbringung von Geflüchteten
– Diffamierung von Geflüchteten
– Verharmlosung der Gefahr durch rassistische Bewegungen