Anlaufstelle Süd (Halle), 28.05.2007
Am 15. Januar 2005 fand anlässlich des 60. Jahrestages der Bombardierung Magdeburgs in der Landeshauptstadt ein rechter Aufmarsch statt, an dem rund 1.000 Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet teilnahmen, darunter auch in den ersten Reihen der Hamburger Neonazianwalt Jürgen Rieger. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte dem seit drei Jahrzehnten als exponierten Multifunktionär der bundesdeutschen Neonaziszene bekannten 59jährigen Rieger vorgeworfen, im Verlauf des Aufmarsches gewaltsam gegen einen PDS-Kreisrat aus Sachsen vorgegangen zu sein, der sich am Rand der rechten Demonstration aufgehalten hatte. Dabei wurde der damals 30jährige Betroffene durch einen Faustschlag ins Gesicht verletzt.
Nachdem der Neonazianwalt gegen einen von der Staatsanwaltschaft Magdeburg erlassenen Strafbefehl in Höhe von 4.500 Euro Einspruch eingelegt hatte, kam es am 16. Februar 2006 zu einer Gerichtsverhandlung gegen ihn vor dem Amtsgericht Magdeburg. In dem skandalösen erstinstanzlichen Verfahren wurde Jürgen Rieger dann allein aufgrund der Aussage eines Staatsschutzbeamten vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.
Gegen den Freispruch für Jürgen Rieger legten zunächst sowohl die Staatsanwaltschaft Magdeburg als auch der völlig schockierte PDS-Kreisrat Berufung ein. Doch die Staatsanwaltschaft Magdeburg entschied sich dann – offenbar nach Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Sachsen-Anhalt – überraschend für eine Rücknahme der Berufung. „Mit dieser Entscheidung lassen die Strafverfolgungsbehörden in Sachsen-Anhalt erneut ein Opfer rechter Gewalt im Stich“, kritisiert ein Sprecher der Mobilen Opferberatung. „Gleichzeitig wird damit Neonazis ein Freibrief ausgestellt, weiter gewaltsam am Rand ihrer Aufmärsche gegen BeobachterInnen und GegendemonstrantInnen vorzugehen