Anlaufstelle Mitte (Magdeburg), 15.04.2013

Prozessbeginn: Do., 18. April 2013, 9:30 Uhr, Landgericht Magdeburg, Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg, Saal 4 (Altbau)

Am Donnerstag, den 18. April 2013, 9.30 Uhr, beginnt am Landgericht Magdeburg der Berufungsprozess gegen den heute 27-jährigen, bekennenden Neonazi Francesco L. wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Bereits als 19-Jähriger hatte er Anfang Januar 2006 gemeinsam mit drei weiteren Rechten einen 12-jährigen Schwarzen Deutschen in Pömmelte (Salzlandkreis) über eine Stunde gedemütigt und schwer misshandelt. Als Haupttäter war er dafür zu einer dreieinhalbjährigen Jugendstrafe verurteilt und im September 2008 vorzeitig aus der Haft entlassen worden.

Im Oktober letzten Jahres hatte sich L. erneut wegen eines rassistisch motivierten Gruppenangriffs vor dem Amtsgericht Schönebeck zu verantworten: In den frühen Morgenstunden des 3. März 2012 waren zwei 23- und 24-jährige Alternative, darunter einer mit Migrationshintergrund, am Hasselbachplatz in Magdeburg in eine S-Bahn Richtung Schönebeck gestiegen. In der Bahn seien sie, so die Betroffenen vor dem Amtsgericht, von einer Gruppe u.a. vermummter, augenscheinlicher Rechter zunächst angepöbelt und dann angegriffen worden. Hierbei wurden die Betroffenen mit Faustschlägen und Tritten misshandelt und erheblich verletzt. Der 23-Jährige erlitt eine Nasenbein- sowie Kieferprellung und Hämatome am Kopf; der 24-Jährige eine Verstauchung am Daumen, multiple Hämatome sowie Prellungen am Kopf.

Neben dem zur Tatzeit noch unter Bewährung stehenden Francesco L. konnte die Polizei noch einen weiteren polizeibekannten Rechten als Tatverdächtigen ermitteln. Der damals 18-Jährige wurde in erster Instanz u.a. wegen dieser und einer weiterer politisch rechts motivierten Körperverletzung sowie einer antisemitischen Bedrohung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil gegen ihn ist mittlerweile rechtskräftig. Francesco L. wurde zu einer neunmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dagegen legte sein Verteidiger Berufung ein.

Zum Prozessauftakt sind beide Betroffenen geladen. Einer von ihnen tritt als Nebenkläger auf. Zudem soll u.a. der verurteilte Mittäter gehört werden. Als weiterer Verhandlungstag ist der 19. April 2013 anberaumt, Beginn ist wiederum 9:30 Uhr.