Mobile Opferberatung, 29.12.2020
In der konkreten Arbeit der Mobilen Opferberatung zeigt sich immer wieder, dass sich Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt nicht auf den Rechtsstaat verlassen können. Drei Beispiele zu Strafprozessen in 2020 aus Burg, Oschersleben und Halle veröffentlichen wir – mangels zeitlicher Ressourcen anstatt eines Newsletters – zum Jahresende: Verfahren nach eindeutig rassistisch und neonazistisch motivierten Angriffen, in denen Gerichte dennoch Rassismus nicht als Tatmotiv erkennen wollten (AG Burg), in denen ein bekennender Neonazi mit einer Bewährungsstrafe nach einem brutalen Angriff auf die Wohnung eines Antifaschisten davon kam (AG Oschersleben) oder in dem zivilcouragierte Helferinnen vor Gericht zu Täterinnen gemacht wurden (LG Halle)…