Anlaufstelle Süd (Halle), 08.05.2018
Am Amtsgericht Schönebeck ging gestern der Prozess gegen fünf Neonazis aus Magdeburg wegen eines brutalen rassistischen Angriffs im Februar 2016 zu Ende. Einer der Angeklagten wurde von dem Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung freigesprochen, da er die Tat zwar laut dem Vorsitzenden Richter „innerlich zustimmend“ mit angeschaut aber sich selbst nicht beteiligt hatte. Die weiteren vier Angeklagten wurden schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen verurteilt: ein Angeklagter zu einem Jahr und sechs Monaten, die einzige Haftstrafe die noch zur Bewährung ausgesetzt wurde, zwei Angeklagte zu jeweils zwei Jahren und sechs Monaten und der als „Maik aus Magdeburg“ bekannte rechtsextreme Liedermacher Maik Sundermann zu zwei Jahren und neun Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„wie ein SA-Schlägertrupp aufgeführt“
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Bruns sah es als erwiesen an, dass die Gruppe am 6. Februar 2016 auf dem Rückweg von einem „nationalen Trauermarsch“ in Weimar den damals 21-jährigen Schwarzen Fahrgast nach dem Einsteigen in Calbe (Saale) in den Zug allein aus ihrer „rechtsextremen und fremdenfeindlichen Gesinnung“ heraus angegriffen hatten. Sie bauten sich zunächst vor ihm auf und versperrten ihm den Weg. Dann begann einer der Neonazis den körperlich unterlegenen Mann gegen die Brust zu stoßen, der Nächste schlug ihn mit der Faust ins Gesicht, ein Dritter trat auf den schon Wehrlosen ein und filmte das noch mit seinem Handy. Und obwohl der Betroffene zu diesem Zeitpunkt schon reglos am Boden lag, trat dann auch noch der Vierte aus der Gruppe gezielt gegen den Kopf. Die Angreifer hätten sich „wie ein SA-Schlägertrupp aufgeführt“, erklärte Richter Bruns in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Der Betroffene erlitt erhebliche Verletzungen und musste u.a. mit einem Augenhöhlenbodenbruch stationär im Krankenhaus behandelt werden.
„Mit dem Urteil hat das Amtsgericht Schönebeck ein klares Signal gegen neonazistische Gewalt gesetzt“, erklärt die Sprecherin der Mobilen Opferberatung. „Zu kritisieren ist die bisher fehlende Berichterstattung über Angriff und Prozess durch die Medien“, so die Sprecherin weiter.