Anlaufstelle Mitte (Magdeburg), 05.02.2005

Nach knapp fünf Monaten Verhandlungen, mehr als zwei Dutzend ZeugInnen, jeweils zwei medizinischen und psychologischen Gutachten ist im Revisionsprozess um die Tötung von Helmut Sackers am 29. April 2000 in Halberstadt hatte die Große Kammer unter Vorsitz von Professor Lilie am Landgericht Halle zudem bislang einen Urteilstermin für den 7. März 2005 um 10:00 Uhr bekannt gegeben.

Der Rentner Helmut Sackers wurde am 29. April 2000 in Halberstadt von einem rechtsextremen Skinhead erstochen. Im Dezember 2000 sprach das Landgericht Magdeburg den Täter wegen „Notwehr“ frei. Diese Entscheidung hob der Bundesgerichtshof im Sommer 2001 auf. Seit Ende August 2004 findet vor dem Landgericht Halle der Revisionsprozess gegen Andreas S. statt.

Helmut Sackers hatte am Abend des 29. April 2000 über Notruf die Polizei verständigt: „Bei uns im Haus werden Nazilieder gespielt, Horst -Wessel-Lied, ganz laut.“ Die Polizeibeamten, die sich daraufhin zu der besagten Wohnung begaben, ermahnten den Wohnungsinhaber, während Helmut Sackers dem damals 29jährigen Skinhead Andreas S. für den Wiederholungsfall mit einer Anzeige drohte. Eine Stunde später war der Kaufmann aus Kleve tot, verblutet an vier Messerstichen im Treppenhaus des Plattenbaus, in dem er mit seiner Lebensgefährtin wohnte.