Bei einer nächtlichen Polizeikontrolle von vier Freunden auf dem Weg zur Disko wird ein Student unvermittelt festgenommen und in Handschellen zu seiner Wohnung gefahren. Trotz starker Schmerzen und mehrfacher Bitten lockern die Beamten die Handschellen nicht und reagieren aggressiv auf seine Fragen nach dem Grund der Maßnahme. Außerdem solle er „die Klappe halten“ und Deutsch lernen. Als der 25-Jährige vor seinem Wohnhaus erklärt, dass er sich in seinen Rechten verletzt fühlt, wird er zu Boden gebracht und mehrfach gegen Kopf und Körper geschlagen. Dann wird er wieder ins Polizeiauto gezwungen und zum Revier gefahren. Als der Spätaussiedler den Beamten rechtliche Schritte ankündigt, wird ihm erwidert, dass er als „Russe“ in Deutschland nichts zu sagen habe. Schließlich darf er das Revier verlassen und muss sich u.a. mit einem Hämatom im Gesicht, Rippenschmerzen und Strangulationsmalen an beiden Handgelenken ambulant behandeln lassen. Eine Anzeigenerstattung gegen die Beamten, die er noch in derselben Nacht in einem anderen Revier zu erstatten versucht, wird ihm unter dem Vorwand verweigert, dass man dafür hier nicht zuständig sei.