Mobile Opferberatung (Salzwedel, Magdeburg, Halle), 04.04.2020

Rechtsterroristischer Anschlag in Halle (Saale) ist nur die Spitze des Eisbergs rechter Gewalt.
Alle zwei bis drei Tage wurden in Sachsen-Anhalt Menschen Opfer eines rechten, rassistischen oder antisemitischen Angriffs.
„Staat und Gesellschaft dürfen die Betroffenen nicht mit den existenziellen Folgen rechter Gewalt alleine lassen.“

Mehr als fünf Monate nach dem rechtsterroristischen Attentat von Halle (Saale), bei dem am 9. Oktober 2019 die 40-jährige Jana L. und der 20-jährige Kevin S. getötet, drei Menschen verletzt wurden und mindestens 60 Menschen nur durch glückliche Umstände überlebten, fällt die Bilanz rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2019 dramatisch aus. Mit 133 politisch rechts motivierten Gewalttaten, darunter zwei Morde und mindestens 60-facher versuchter Mord zeigt sich deutlich: Rechte, rassistische oder antifeministische Diskurse und antisemitische Verschwörungstheorien können jederzeit und überall den Resonanzboden für tödliche Gewalt bilden. Die Folgen des Attentats belasten die Hinterbliebenen und Überlebenden schwer – psychisch, körperlich oder auch wirtschaftlich.

„Die Angst vor rechter Gewalt und Terror wächst bei allen Betroffenengruppen. An diesem Eindruck der Schutzlosigkeit haben nicht zuletzt auch die spürbare Normalisierung extrem rechter Diskurse in Gesellschaft und Politik, die jahrelange Missachtung vieler Forderungen von Betroffenen oder ausbleibende Strafverfolgung ihren Anteil“, so eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung.

Statistisch gesehen werden mindestens alle zwei bis drei Tage Menschen in Sachsen-Anhalt aus rassistischen und rechten Motiven angegriffen und zum Teil erheblich verletzt. So registrierte die Beratungsstelle für 2019 mit 133 Angriffen zwar erneut einen Rückgang politisch rechts motivierter Gewalt (2018: 173). Allerdings liegt die Zahl der direkt Betroffenen mit 262 über der des Vorjahres (2018: 254). Und wie in den Vorjahren ist davon auszugehen, dass sich die Zahlen für 2019 durch Nachmeldungen noch erhöhen. [1] Darüber hinaus waren mindestens 18 Menschen ebenfalls Ziel eines Angriffs, wurden aber nicht (körperlich) verletzt (indirekt Betroffene). Statistisch nicht erfasst sind Angehörige und Freund*innen von Betroffenen sowie Zeug*innen. Auch diese Menschen leiden oft stark unter den Folgen der Gewalt. Der Anstieg der absoluten Betroffenenzahlen ist – ebenso wie der mehr als doppelt so hohe Frauenanteil (2019: 69; 2018: 34) – vor allem auf die hohe Anzahl von Frauen unter den direkt Betroffenen des Attentats in Halle (Saale) zurückzuführen (36 von insgesamt mindestens 64).

Erschreckend ist auch die weiterhin hohe Zahl von Minderjährigen, die meist aus rassistischen Motiven heraus angegriffen und verletzt wurden. So waren 50 der direkt Betroffenen in 2019 unter 18 Jahre alt (2018: 47). Darunter befanden sich 18 Kinder (2018: 15), wie zum Beispiel ein 13-jähriger Junge, der am 16. August 2019 in Halle (Saale) in einem Einkaufszentrum von einem älteren Mann nach rassistischen Beleidigungen zwei Mal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen wurde.

„Mahnwachen, Polizeischutz und Versprechen reichen nicht aus, um der Situation von Betroffenen gerecht zu werden. Nur wenn sie sich ganz selbstverständlich als anerkannter Teil dieser Gesellschaft fühlen können, wird sich etwas verändern“, erklärt die Sprecherin und ergänzt:

„Die Forderungen von Migrant*innenselbstorganisationen müssen endlich ernst genommen und umgesetzt werden. Das heißt u.a.: eine gesamtgesellschaftliche Strategie gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsterrorismus, ein verbrieftes Recht auf Teilhabe, Wahlrecht für alle und ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht.“ [2].

Erneut zwei Drittel rassistisch motivierte Gewalt

Wie das Jahr davor waren auch in 2019 zwei Drittel der von der Mobilen Opferberatung registrierten Angriffe rassistisch motiviert (90). Das weist auf eine erschreckend hohe Gewaltbereitschaft gegenüber all denjenigen hin, die nach Sachsen-Anhalt flüchten mussten, als People of Color gelesen werden oder denen eine nicht-deutsche Herkunft zugeschrieben wird. Dabei kommen die Angriffe für Betroffene oft völlig aus dem Nichts: So wie am 1. Juni 2019 in Genthin (Jerichower Land), als ein Transporter nachts plötzlich neben zwei 19- und 22-jährigen syrischen Geflüchteten stoppte, drei Unbekannte ausstiegen, mit Fäusten gegen ihre Köpfe schlugen und sie mit einem Messer bedrohten.

Daneben betrafen 17 Prozent der Angriffe Menschen, die als (vermeintliche) politische Gegner*innen angegriffen wurden (2019: 23, 2018: 31), also vor allem Personen, die sich gegen die extreme Rechte oder Rassismus engagieren oder aber zivilcouragiert einschreiten. Wie am 18. April in Naumburg (Burgenlandkreis), als ein 15-Jähriger am Nachmittag einen Unbekannten wegen seines „Sieg Heil!“-Rufs zur Rede stellen wollte und daraufhin von zwei Angreifern geschlagen wurde.

Auffällig in 2019 war ein Anstieg der LGBTIQ-feindlichen Gewalt im Vergleich zum Vorjahr von zwei auf acht Angriffe. Die von der Beratungsstelle dokumentierten sechs Körperverletzungen und zwei massiven Bedrohungen wurden bis auf einen Angriff alle in Magdeburg und Halle (Saale) registriert und richteten sich auch gegen schwule und transgeschlechtliche Geflüchtete. So wurde am 21. Juli eine 15-jährige syrische Trans*Jugendliche in Magdeburg auf dem Nachhauseweg von zwei anderen Jugendlichen beleidigt, geschlagen und getreten.

„Lesbische, schwule oder trans* Geflüchtete stehen vor zusätzlichen Herausforderungen und benötigen besonderen Schutz, der in Sachsen-Anhalt bisher nicht ausreichend geschaffen wurde. So fehlt es zum Beispiel an speziellen Schutzwohnungen“, kritisiert eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung.

Defizite in polizeilicher Erfassung und Strafverfolgung

Seit Jahren konstatiert die Mobile Opferberatung ein behördliches Wahrnehmungsdefizit bei der Erfassung politisch rechts motivierter Angriffe in Sachsen-Anhalt. Nach Auswertung der vorläufigen Zahlen des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt3 wurden bisher nur etwa die Hälfte der von der Beratungsstelle dokumentierten und auch den Ermittlungsbehörden bekannten 125 Fälle der politisch rechts motivierten Kriminalität (PMK-rechts) zugeordnet. Weiterhin scheint der vom NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags 2013 empfohlene Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz noch nicht ausreichend umgesetzt. So fehlen in der polizeilichen Statistik momentan auch 13 Angriffe, die von den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt Jals PMK-rechts gewertet wurden. Zum Beispiel die gefährliche Körperverletzung am 11. Februar 2019 in Oschersleben (Börde), wo zwei 20- und 24-jährige syrische Geflüchtete am Bahnhof von einer Gruppe u.a. mit einer Metallkette bewaffneter Männer geschlagen und zu Boden getreten wurden. Oder die Faustschläge ins Gesicht eines 19-jährigen syrischen Mitschülers am 11. März 2019 in Magdeburg, der zuvor noch rassistisch beleidigt wurde.

Auch an den Defiziten in der strafrechtlichen Verfolgung politisch rechts motivierter Gewalt hat sich in 2019 wenig geändert. Betroffene müssen weiterhin erleben, dass die Angriffe gegen sie nicht geahndet werden, sei es wegen oft mehrjähriger Verfahren, die dann mit Freisprüchen enden oder weil die Staatsanwaltschaften Verfahren entgegen geltender Richtlinie4 einstellen. So im Fall eines Angriffs auf zwei Frauen, die am 17. Oktober 2019 in Halle (Saale) in der Straßenbahn intervenierten, als ein Mann drei Schwarze Menschen massiv rassistisch beleidigte. Beide Frauen wurden daraufhin ebenfalls angegriffen und verletzt. Das Verfahren gegen den 39-Jährigen wurde von der Staatsanwaltschaft Halle jedoch nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt. Der Angreifer kann dadurch für diese konkrete Tat nicht vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Dabei hatten die Betroffenen gehofft, in einem öffentlichen Verfahren aufzeigen zu können, dass solidarisches Eingreifen während rassistischer Angriffe möglich und nötig ist.

„Die Rede von konsequenter Strafverfolgung gegen rechte, rassistische und antisemitische Gewalt wird zur Farce, wenn bereits vorhandene Möglichkeiten nicht umgesetzt werden“, resümiert eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung. „Betroffene fragen sich immer öfter, ob eine Strafanzeige überhaupt noch Konsequenzen für die Täter hat und fühlen sich von der Justiz im Stich gelassen“, ergänzt die Sprecherin.

In unserem Hintergrundpapier zur Jahresstatistik 2019 finden sich weitere Analysen, Beispiele und Grafiken.

Über uns:
Die Mobile Opferberatung als spezialisierte Fachberatungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Trägerschaft von Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e.V. gibt es bereits seit 2001. Ihre Arbeit wird über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt finanziert.

Fußnoten:

1 Zur Veröffentlichung der Jahresstatistik für 2018 Ende März 2019 hatte die Mobile Opferberatung 154 rechte Gewalttaten dokumentiert.
2 siehe auch Manifest für eine plurale Gesellschaft der neuen deutschen organisationen e.V. vom 20.02.2020
3 Vgl. Antworten der Landesregierung zu den von der Polizei registrierten Gewaltstraftaten und Straftaten im Themenfeld „Hasskriminalität“ und PMK rechts monatlich und quartalsweise. Die endgültigen Zahlen für 2019 liegen noch nicht vor.
4 Richtlinie über die Verfolgung politisch motivierter Straftäter, Bek. des MJ vom 13.09.2011 – 4201- 402.141, MBI LSA Teilausgabe B, 122, 163 ff.