Anlaufstelle Mitte (Magdeburg), 15.01.2008
Polizeipannen setzen sich mit schlampigen Ermittlungen fort – Prozessbeginn: Amtsgericht Burg, Donnerstag, 17.01.2008, 9:00 Uhr
Am Donnerstag, den 17. Januar 2008 beginnt am Amtsgericht Burg um 9:00 Uhr der Prozess gegen fünf Rechte im Alter von 18 bis 29 Jahren, denen die Staatsanwaltschaft u.a. gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch im Zusammenhang mit einem Angriff auf eine Geburtstagsparty am 21. Oktober 2006 in Gerwisch bei Magdeburg vorwirft.
Am späten Abend des 21. Oktober 2006 hatten mehr als 25 teilweise vermummte Rechte eine Geburtstagsfeier von alternativen und nicht-rechten Jugendlichen im Bürgerhaus Gerwisch (Kreis Jerichower Land) überfallen. Mehrere Partygäste wurden durch Schläge und Tritte sowie umstürzende Gegenstände verletzt. Die Angreifer warfen mit Flaschen, stießen Einrichtungsgegenstände um und prügelten und traten auf flüchtende Gäste ein. Die meisten Opfer erlitten Kopfverletzungen. Ein Betroffener musste vor Ort ärztlich betreut werden, ein weiteres Opfer musste noch Wochen nach dem Angriff ambulant behandelt werden.
Polizeipannen vor, während und nach dem Angriff
Bereits am Vorabend des Überfalls auf das Bürgerhaus Gerwisch waren mehrere vermummte Neonazis in einen Treffpunkt von alternativen Jugendlichen in Gerwisch eingedrungen. Sie bedrohten die anwesenden Jugendlichen und wollten wissen, wer im Ort Antifa-Aufkleber verteilt hätte. Für den Fall, dass ihnen die Namen dieser Personen nicht mitgeteilt würden, kündigten die Rechten ihr Erscheinen für den Folgetag an. Die betroffenen Jugendlichen informierten daraufhin sofort nach Abzug der Neonazis die Polizei. Trotzdem leugnete das Polizeirevier Burg nach dem Angriff auf das Bürgerhaus am nächsten Abend tagelang, dass die Polizei über die Ankündigung des neonazistischen Angriffs informiert war.
Dies blieb nicht der einzige polizeiliche Fehler: Gegenüber der Mobilen Opferberatung beschwerten sich mehrere der angegriffenen Jugendlichen und ihre Eltern später über das respektlose und anmaßende Verhalten der zum Bürgerhaus Gerwisch herbeigerufenen Polizisten, das nach Mitternacht im Erteilen von Platzverweisen gegen einige Geschädigte gipfelte. Währenddessen konnten die rechten Angreifer den Ort unerkannt und ungehindert verlassen. Trotz eindeutiger Äußerungen der Angreifer gegen „das Zeckenpack“ und dem Zeigen des sog. „Hitler-Grußes“ durch einen der Angeklagten leugnete die Polizei gegenüber der Öffentlichkeit über Tage jeglichen politischen Hintergrund der Tat. Der Angriff wird bis heute in keiner öffentlich zugänglichen Polizeistatistik als rechte Gewaltstraftat anerkannt.
Erst nachdem die betroffenen Jugendlichen sich mit Hilfe der Mobilen Opferberatung an die Medien wandten, wurde die Öffentlichkeit über das Ausmaß des Angriffs und der Polizeipannen informiert.
Entgegen aller darauf folgenden Beteuerungen einer sorgfältigen Aufklärung setzte sich die Serie von Polizeifehlern bei den Ermittlungen fort: Bis heute wurden den Opfern keine Lichtbilder zur Identifizierung mutmaßlicher Tatbeteiligter vorgelegt – obwohl den Polizeibehörden bekannt ist, dass lediglich ein Teil der Angreifer vermummt war. Zudem blieben die Zeugenvernehmungen unvollständig. Das Ergebnis: Lediglich fünf von mindestens zwei Dutzend Rechten müssen nun 15 Monate später vor Gericht wegen des Angriffs verantworten.
Derzeit sind folgende Prozesstermine geplant: 17. Januar, 24. Januar und 7. Februar 2008 jeweils ab 9 Uhr am Amtsgericht Burg.