Anlaufstelle Süd (Halle), 19.03.2007

Am Donnerstag, den 22. März 2007, beginnt vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Aschersleben ab 12.30 Uhr der Prozess gegen acht junge Männer im Alter von 17 bis 22 Jahren wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten u.a. vor, in der Nacht vom 7. zum 8. April 2006 in Aschersleben einen damals 19-jährigen Punk aus einer rechten Motivation heraus gezielt angegriffen und verletzt zu haben. Zur Verhandlung sind acht Zeugen geladen.

Gegen Mitternacht traf der alternative Jugendliche nach einer telefonischen Verabredung auf der Straße einen stadtbekannten Rechten, um sich mit ihm zu unterhalten. Im Laufe des Gesprächs fragte dieser den 19-Jährigen auch, warum er links sei und machte keinen Hehl aus seiner rassistischen und neonazistischen Gesinnung. Plötzlich, für den Punk völlig unerwartet, kam etwa ein Dutzend Jugendlicher bedrohlich auf ihn zu. Dabei rief einer aus der Gruppe, dass er ihm „zuerst auf´s Maul hauen“ wolle. Der Betroffene versuchte, sich in ein Wohnhaus in Sicherheit zu bringen. Bevor er jedoch die Eingangstür vollständig schließen konnte, traten seine Verfolger mit voller Wucht dagegen.

Plötzlich fand sich der Betroffene im Keller des Hauses auf dem Boden liegend wieder, und versuchte, sich mit den Armen vor gezielten Tritten mehrerer Angreifer gegen seinen Kopf zu schützen. Auch als der Punk mehrmals laut um Hilfe schrie, ließen die Rechten nicht sofort von ihrem Opfer ab. Bevor die Angreifer flüchteten, zerschlugen sie noch die Scheibe der Haustür. Der Betroffene erlitt u.a. eine starke Schwellung mit Hämatomen am linken Auge, sowie zwei Schneidezahnabbrüche und musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden.

Wie sich in der Folge herausstellte, hatte ein Großteil der späteren Angreifer zuvor an einer Party in einer nahegelegenen Wohnung teilgenommen, von der laut „Heil Hitler“-Rufe zu hören gewesen seien. Dort war offenbar auch der gemeinsame Tatentschluss gefasst worden.

Einer der Angeklagten, der zur Tatzeit 18-jährige mutmaßliche Rädelsführer, ist auch der Justiz einschlägig bekannt. So wurde er bereits wegen Körperverletzungen und Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen verurteilt und befand sich zur Tatzeit in einer laufenden Bewährung. Doch erst Ende November 2006 erließ das Amtsgericht Aschersleben schließlich Haftbefehl gegen den rechten Schläger wegen Wiederholungsgefahr.