Anlaufstelle Nord (Salzwedel), 07.03.2014

Beginn: Montag, den 10.03.2014, 09:00 Uhr, Amtsgericht Stendal, Scharnhorststraße 40, Raum 313

Neun Monate nach einem rassistischen Angriff am 8. Juni 2013 beginnt am kommenden Montag am Amtsgericht Stendal der Prozess gegen einen 34-jährigen Stendaler, dem die Staatsanwaltschaft Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung zur Last legt. Es sind vier Zeugen geladen. Mit einem Urteil ist noch am gleichen Tag zu rechnen.

Die angeklagte Tat weist einen Zusammenhang zu einem mehr als zwei Jahre und drei Monate zurückliegenden, ebenfalls rassistischen Angriff auf den Betroffenen und dessen strafrechtliche Konsequenzen auf: Augenscheinlich wollte der Angeklagte durch die erneut rassistische Tat die kürzlich erfolgte Verurteilung seines Kumpels rächen. Tatsächlich waren nur wenige Wochen vor der aktuell zu verhandelnden Tat zwei mehrfach vorbestrafte Männer wegen eines massiven Angriffs auf den damals 35-Jährigen Mitte Februar 2011 in Stendal im Berufungsprozess zu Haftstrafen verurteilt worden. Die zur Tatzeit 24- und 33-Jährigen hatten den Gebäudereiniger so geschlagen und getreten, dass er das Bewusstsein verlor und mit diversen Kopfverletzungen in einer Blutlache zu sich kam. In der Folge hatte er seine Wohnung aus Angst fast nur noch zum Arbeiten verlassen.

Bis zu jenem Samstagabend Anfang Juni 2013, als ihn ein Kollege zum Ausgehen überredete: Nach einem Bummel über das Rolandfest in Stendal kehren der 38-Jährige und sein Kollege noch in die Kneipe „Rad der Stadt“ ein. Kurz darauf sei der Gebäudereiniger von dem Angeklagten mit den Worten „scheiß Ausländer“ beleidigt, geschlagen und massiv bedroht worden. Der Betroffene wagte aus Angst vor Verfolgung durch den Angreifer und einer noch massiveren Attacke auf der Straße nicht, die Kneipe zu verlassen.

Infolge des wiederholten Angriffs sah sich der Betroffene gezwungen, aus Stendal wegzuziehen, um sich wieder sicher fühlen und frei bewegen zu können. Dem Verfahren hat er sich als Nebenkläger angeschlossen und wird auch anwaltlich vertreten. „Wir erwarten, dass nach den rassistischen Beleidigungen das Motiv auch im Prozess thematisiert und strafschärfend berücksichtigt wird“, so eine Sprecherin der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 01 70 / 2 90 41 12.

Achtung Bildberichterstatter_innen:
Wir bitten im Namen des Betroffenen darum, auf Film- bzw. Bildaufnahmen von ihm zu verzichten. Für Interviews stehen Ihnen nach Möglichkeit die Nebenklagevertreterin des Betroffenen sowie die Mobile Opferberatung zur Verfügung.