Anlaufstelle Mitte (Magdeburg), 01.03.2011

Staatsanwaltschaft Magdeburg verschweigt rassistische Tatmotivation – Ecuadorianische Botschaft beobachtet Prozess

Am Freitag, den 4. März 2011 beginnt um 8:00 Uhr vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Magdeburg der Prozess gegen vier Männer im Alter von 18, 23, 28 und 47 Jahren. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft den zum Teil einschlägig wegen Körperverletzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen vorbestraften Angeklagten vor, Mitte Dezember vergangenen Jahres in Magdeburg gemeinschaftlich einen ecuadorianischen Studenten verletzt zu haben. Weitere Körperverletzungen gegen seine zwei Begleiterinnen und ein Diebstahl der Tasche einer Betroffenen wurden im Vorfeld des Prozesses wegen Geringfügigkeit eingestellt. Zudem verschweigt die Staatsanwaltschaft die rassistische Motivation für den Angriff.

Am frühen Morgen des 18. Dezember 2010 warteten drei Studierende aus Ecuador, Mexiko und Deutschland an der Haltestelle „Kastanienstraße“ auf den Bus, als sie von einer Gruppe Unbekannter zunächst gemustert wurden. Plötzlich rannten die Männer auf den 25-jährigen Ecuadorianer zu, schlugen ihn zu Boden und traten gegen seinen Kopf, wobei sie ihn mehrfach rassistisch beschimpften. Bei dem Versuch, ihrem Freund zu helfen, wurden auch die beiden 25- und 29-jährigen Frauen zu Boden gestoßen, getreten und beleidigt. Erst als der 25-Jährige sich nicht mehr bewegte, ließen die Angreifer von dem Studenten ab und entrissen der 25-Jährigen im Weggehen ihre Handtasche. Der Ecuadorianer musste u.a. mit Schädel-Hirn-Trauma und Nasenbeinbruch stationär im Krankenhaus behandelt werden. Beide Frauen erlitten Schürfwunden und Prellungen.

Die Betroffenen, die an einem international ausgerichteten Studiengang der Universität Magdeburg teilnehmen, haben seitdem Angst um sich und ihre Mitstudierenden: „Ein solcher Angriff darf sich nicht wiederholen“, so der Hauptbetroffene. „Rassismus ist weit verbreitet in Magdeburg und muss als Problem der gesamten Gesellschaft ernst genommen und bekämpft werden“, bemerkt der Student weiter.

„Für die Betroffenen ist es nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft Magdeburg trotz eindeutiger Hinweise die rassistische Tatmotivation verschweigt“, so eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung. So sollen von den Angeklagten nicht nur rassistische Beleidigungen während der Tat geäußert worden sein. Bereits im Vorfeld des Angriffs soll die Gruppe mehrfach „Sieg-Heil“ gerufen und rechte Lieder gesungen haben. „Durch die Ausblendung der Tatmotivation sowie des Angriffs auf die beiden Frauen wird die Tat entpolitisiert und verharmlost“, kritisiert eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung.

Zudem bemängelt der Vertreter der beiden Nebenkläger, dass die Verhandlung lediglich vor einer Einzelrichterin stattfindet, obwohl der 18-jährige Angeklagte erst im Oktober letzten Jahres u.a. wegen Körperverletzung zu einer einjährigen Jugendstrafe verurteilt wurde. Wegen der zu erwartenden Strafhöhe hatte die zuständige Jugendrichterin im Vorfeld des Prozesses einen Antrag auf Übernahme der Sache vom höherwertigen Jugendschöffengericht gestellt. Dieser war jedoch abgelehnt worden. „Diese Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden setzt ein falsches Signal im Umgang mit rechtsextremen Gewalttaten“, befürchtet Rechtsanwalt Alain Mundt.

Die Mobile Opferberatung macht seit Jahren auf die erschreckende Kontinuität rassistisch motivierter Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Bereich von Bahnhöfen und Haltestellen in Magdeburg aufmerksam. „Die Aufklärung und deutliche Verurteilung des rassistischen Tathintergrunds durch das Gericht wäre ein wichtiges Signal an die Betroffenen und ihr Umfeld“, so eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung.

Zum Prozessauftakt sind vier Zeug_innen geladen. Neben dem Hauptbetroffenen tritt trotz der Einstellung auch eine 25-jährige Studentin vor Gericht als Nebenklägerin auf. Auch eine Mitarbeiterin der ecuadorianischen Botschaft wird den Prozessauftakt beobachten. Weitere Verhandlungstage sind für den 18. März ab 8:00 Uhr und den 21. März ab 11:30 Uhr anberaumt.