Anlaufstelle Mitte (Magdeburg), 25.02.2014
Staatsanwaltschaft sieht rassistische Tatmotivation – Beginn: Donnerstag, 27. Februar 2014, 10:00 Uhr, Amtsgericht Oschersleben, Saal 15
Knapp ein Jahr und zehn Monate nach einem gezielten rassistischen Angriff in Langenweddingen beginnt am Donnerstag, dem 27. Februar 2014, 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Oschersleben die Verhandlung gegen zwei Langen- bzw. Altenweddinger. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft den beiden Männern im Alter von 31 und 32 Jahren Raub, gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, versuchte Nötigung und Sachbeschädigung vor. Der 31-Jährige ist bereits wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und versuchter gefährlicher Körperverletzung vorbestraft und stand zum Zeitpunkt des Angriffs unter Bewährung. Gegen den 32-Jährigen wird zudem wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Waffengesetz verhandelt.
In der Nacht zum 1. Mai 2012 sollen die beiden weißdeutschen Angeklagten auf einer dörflichen Maifeierlichkeit einem damals 35-jährigen Schwarzen Besucher der Tanzveranstaltung damit gedroht haben, dass „was passiert“, wenn er den Ort nicht innerhalb von drei Tagen verlasse. Zudem hätten sie ihn schon dort massiv rassistisch beleidigt. Nachdem der 35-Jährige die Feier verlassen hatte, hätten sich die Angeklagten in einem PKW auf die Suche nach ihm gemacht. Als sie ihn schließlich entdeckten, seien beide aus dem Auto gesprungen, hätten ihn geschlagen und ihm sein Handy entrissen.
Der Betroffene konnte zunächst flüchten und sich in einem Hof verstecken, wurde aber kurz darauf von seinen Verfolgern erneut entdeckt und geschlagen. Die Angreifer schlugen und traten auch dann noch mehrfach auf ihn ein, als er bereits am Boden lag, wobei sie ihn wiederum rassistisch beleidigten. Der Betroffene verlor kurzzeitig das Bewusstsein und erlitt Verletzungen an Kopf und Körper. Noch heute leidet er an den psychischen Folgen des traumatischen Geschehens, währenddessen er Todesängste ausstand.
Fünf Monate später, Anfang Oktober 2012, erhob die Staatsanwaltschaft Magdeburg Anklage gegen die beiden zur Tatzeit 29- und 30-jährigen Beschuldigten, wobei sie eine rassistische Motivation für das Geschehen sieht. „Warum die rassistischen Beleidigungen nicht angeklagt wurden, erschließt sich indes nicht“, merkt eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung an. Zudem sei unverständlich, wieso es nach Anklageerhebung fast eineinhalb Jahre dauerte, bis die brutale rassistische Tat vor Gericht verhandelt wird, so die Sprecherin weiter. Weitere Verhandlungstage sind für den 6. und 20. März 2014 terminiert, jeweils ab 10 Uhr. Insgesamt sollen sieben Zeug_innen gehört werden.
Achtung Bildberichterstatter_innen:
Wir bitten im Namen des Betroffenen darum, auf Film- bzw. Bildaufnahmen von ihm zu verzichten. Für Interviews stehen Ihnen nach Möglichkeit die Nebenklagevertreterin des Betroffenen, sowie die Mobile Opferberatung zur Verfügung.