Anlaufstelle Süd, 21.12.2018
Am Donnerstag, den 10. Januar 2019, beginnt um 9:30 Uhr vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Halle ein Jahr und acht Monate nach der Jagd auf vermeintliche politische Gegner*innen im Anschluss eines durch Gegendemonstrant*innen verhinderten Neonaziaufmarschs in Halle (Saale) der Prozess gegen zwei Mitglieder der „Kameradschaft Aryans“.
Einem 40-jährigen Mann und einer 42-jährigen Frau aus Hessen wird vorgeworfen, eine gemeinschaftlich gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Sie sollen in der Nähe des Hauptbahnhofs aus Autos heraus mehrere Menschen mit Steinen beworfen und dabei eine Person verletzt haben. Dem 40-Jährigen wird darüber hinaus eine weitere gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Die Neonazis sollen danach am Holzplatz eine Maiwandergruppe angegriffen haben, wobei u.a. ein 25-Jähriger von dem Angeklagten mit einem Starkstromkabel mehrfach auf den Kopf geschlagen wurde.
Erfolgreiche Beschwerde der Nebenklage gegen Anklageerhebung beim Amtsgericht
Im Januar 2018 hatte die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) gegen nur zwei der Beschuldigten Anklage erhoben. Allerdings wurde darin der überregional bekannt gewordene Neonaziangriff auf die Wandergruppe nicht als gemeinschaftliche Tat gewertet. Zudem sollte das Verfahren nach Willen der Staatsanwaltschaft lediglich vor einem Einzelrichter am Amtsgericht Halle (Saale) eröffnet werden. Nachdem eine Nebenklagevertreterin beantragte, das Verfahren wegen der Schwere und der besonderen Bedeutung der Taten an das Landgericht zu verweisen, entschied die dortige Kammer schließlich das Verfahren zu übernehmen.
Für den Prozess sind vorerst sechs Verhandlungstage vorgesehen. Zwei der Betroffenen treten darin als Nebenkläger auf.
Prozessbeginn: Donnerstag, 10. Januar 2019, 9:30 Uhr, Raum 187
Folgetermine: 11.01.2019, 9:30 Uhr; 24.01.2019, 9:30 Uhr; 25.01.2019, 9:30 Uhr; 07.02.2019, 10:30 Uhr; 08.02.19, 09:30 Uhr.