Anlaufstelle Mitte (Magdeburg), 04.04.2005
Am 31. August 2004 begann vor dem Landgericht Halle der Revisionsprozess um den Tod des 60jährigen Helmut Sackers. Der Rentner wurde am 29. April 2000 in Halberstadt von einem rechtsextremen Skinhead erstochen. Im Dezember 2000 sprach das Landgericht Magdeburg den Täter wegen „Notwehr“ frei. Diese Entscheidung hob der Bundesgerichtshof im Sommer 2001 auf. Am 4. April 2005 sprach das Landgericht Halle den Täter mit der Begründung eines „Notwehrexzesses“ erneut frei.
Helmut Sackers hatte am Abend des 29. April 2000 über Notruf die Polizei verständigt: „Bei uns im Haus werden Nazilieder gespielt, Horst -Wessel-Lied, ganz laut.“ Die Polizeibeamten, die sich daraufhin zu der besagten Wohnung begaben, ermahnten den Wohnungsinhaber, während Helmut Sackers dem damals 29jährigen Skinhead für den Wiederholungsfall mit einer Anzeige drohte. Eine Stunde später war der Kaufmann aus Kleve tot, verblutet an vier Messerstichen im Treppenhaus des Plattenbaus, in dem er mit seiner Lebensgefährtin wohnte.
Freispruch für den Täter
Vor dem Landgericht Magdeburg endete der erste Prozess gegen Andreas S. im November 2000 mit einem Freispruch, nachdem S. behauptet hatte, er habe in Notwehr zugestochen. Eine rechtsextreme Motivation für die Tat wurde im damaligen Prozess ausgeblendet, obwohl die Polizei bei einer Durchsuchung der Wohnung von Andreas S. über 90 rechtsextreme CDs, aktuelles Propagandamaterial der verbotenen Organisation Blood & Honour sowie Videos mit Mordaufrufen gegen politische Gegner gefunden hatte.
Angehörige suchen Gerechtigkeit
Im Juli 2001 hob der Bundesgerichtshof den Freispruch wegen offensichtlicher Verfahrensfehler auf, nachdem Verwandte von Helmut Sackers als Nebenkläger Revision eingelegt hatten. In 21 Verhandlungstagen wurde der Tod von Helmut Sackers vor dem Landgericht Halle nunmehr erneut verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte für „Körperverletzung mit Todesfolge“ sechseinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Das Landgericht Halle jedoch entschied mit der Begründung „im Zweifel für den Angeklagten“ auf Freispruch und erklärte die vier tödlichen Messerstiche des Angeklagten zum „Notwehrexzess“.
Heide Dannenberg, der Lebensgefährtin des getöteten Rentners, ging es in erster Linie nicht mehr um das Strafmass. Nur „ganz umsonst“ soll der Tod von Helmut Sackers nicht gewesen sein. Er tat das, „wovon alle immer sprechen“, er handelte mit Zivilcourage und schritt gegen rechte Umtriebe ein. Dafür musste er mit dem Leben bezahlen.
Prozesskosten der Nebenklage
Aufgrund des Freispruchs für den Angeklagten, müssen die Angehörigen von Helmut Sackers als Nebenkläger die Kosten der Nebenklagevertretung in Höhe von rund 15.000 Euro selbst tragen.
Zur Unterstützung der Angehörigen von Helmut Sackers in ihrem Bemühen um Gerechtigkeit bitten wir Sie um Spenden.
Gehen mehr Spenden ein, als zur Begleichung der Prozesskosten notwendig sind, werden diese Gelder dem Fonds für Opfer rechtsextremer und fremdenfeindlicher Gewalt in Sachsen- Anhalt zur Verfügung gestellt, um andere Betroffene von rassistischer, antisemitischer oder minderheitenfeindlicher Gewalt zu unterstützen.
Spendeneinzahlungen oder –überweisungen richten Sie bitte an das Konto:
Miteinander e.V., Konto-Nr.: 53 53 53 – Kennwort: „Opferfonds / Revision Halberstadt“, Bank für Sozialwirtschaft Magdeburg – BLZ 810 205 00
ErstunterzeichnerInnen:
Dr. h.c. Hans Koschnick, Bürgermeister a.D. Bremen
Hans-Jochen Tschiche, Vorstandsvorsitzender Miteinander e.V., Magdeburg
Anetta Kahane, Vorstandsvorsitzende Amadeu-Antonio-Stiftung, Berlin
Prof. Roland Roth, Hochschule Magdeburg-Stendal
Prof. Jochen Fuchs, Hochschule Magdeburg-Stendal
Prof. Micha Brumlik, Direktor des Fritz Bauer Instituts, Frankfurt/ Main
Prof. Hajo Funke, Freie Universität Berlin
Dr. Christian Staffa, Geschäftsführer Aktion Sühnezeichen Friedendienste e.V., Berlin
Prof. Wolf-Dieter Narr, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Berlin
Über den Eingang Ihrer Spenden erhalten Sie auf Wunsch gerne eine Spendenbescheinigung. Während des Prozesses hatte die Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt in Sachsen-Anhalt regelmäßig über den Fortgang der Hauptverhandlung informiert. Auf Wunsch senden wir Ihnen ausführliche Prozessinformationen und einen Pressespiegel direkt zu.
Kontakt: Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt, c/o Miteinander e.V., Erich-Weinert-Str. 30, 39104 Magdeburg
Tel. 0391-5446710, Fax: 0391-5446711
mobil: 0170-2925361