Anlaufstelle Mitte (Magdeburg), 07.04.2005

Die Staatsanwaltschaft Halle hat am Mittwoch gegen den Freispruch von Andreas S., der am 29. April 2000 in Halberstadt den 60jährigen Helmut Sackers mit vier Messerstichen tötete, Revision eingelegt. Oberstaatsanwalt Andreas Schieweck sagte am Mittwoch in Halle, nach der schriftlichen Begründung der Großen Strafkammer am Landgericht Halle werde die Staatsanwaltschaft ihre Argumente präzisieren. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge für Andreas S. gefordert.

Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hatte in Bezug auf den Freispruch für den ehemaligen Naziskinhead am Dienstag gegenüber dem Berliner „Tagesspiegel“ gesagt, er halte das Urteil für „skandalös“. Zugleich kritisiert der Bundestagspräsident, das Gericht habe eine „eigentümliche Auffassung von Zivilcourage.“

Helmut Sackers hatte am Abend des 29. April 2000 den Notruf der Polizei verständigt, als aus der Wohnung von Andreas S. lautstark des Horst-Wessel-Lied dröhnte. Als die Polizei vor Ort eintraf, drohte Sackers dem damals 29jährigen Andreas S. für den Widerholungsfall mit einer Strafanzeige. Wenige Stunden später starb Helmut Sackers im Treppenhaus des Plattenbaus an den vier Messerstichen, die ihm der 30 Jahre jüngere Andreas S. zugefügt hatte. Das Landgericht Halle sprach Andreas S. am Montag, den 5. April 2005 in zweiter Instanz vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge mit der Begründung frei, es habe sich um eine „exzessive Notwehr“ gehandelt.

Zeichen der Anteilnahme und Solidarität werden von der Mobilen Opferberatung gerne an die Angehörigen von Helmut Sackers weitergeleitet. Spenden für die Kosten der Nebenklage können auf das Konto von Miteinander e.V., Konto-Nr.: 535353, BLZ: 81020500, Verwendungszweck: Opferfonds / Revision Halberstadt, Bank für Sozialwirtschaft Magdeburg überwiesen werden. Auf Wunsch wird gerne eine Spendenbescheinigung übersandt.