Mobile Opferberatung im September 2008, 15.09.2008

Der mögliche rechte Hintergrund bei den gewaltsamen Toden von zwei jungen Männern in Magdeburg und Bernburg hat bundesweit große Betroffenheit ausgelöst. Gleichzeitig sind die Todesumstände von Rick L., einem 20-jährigen angehenden Kunststudenten aus Magdeburg-Reform, am 16. August an einer Bushaltestelle in der Nähe der Großraumdiskothek „Funpark“ und des 18-jährigen Marcel W. in Bernburg am 24. August 2008 erst öffentlich gewürdigt und diskutiert worden, nachdem das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ darüber berichtet hatte.

Im Fokus der politischen Diskussion steht seitdem die Frage, ob neonazistische Gewalt in Sachsen-Anhalt zwei weitere Todesopfer gefordert hat. Um diese Frage abschließend beantworten zu können, ist es zur Zeit noch zu früh. Dennoch ist es wichtig, sich in der Debatte um diese Frage mehrere Punkte vor Augen zu führen.

Die mutmaßlichen Täter

In beiden Fällen soll es sich bei den mutmaßlichen Tätern um rechte Gewalttäter gehandelt haben. Im Fall von Rick L. nahm die Polizei nur wenige Tage nach der Tat den 20-jährigen Bastian O. unter dringendem Tatverdacht fest. O. ist der Mobilen Opferberatung schon seit 2006 als bekennender Neonazi bekannt. Am 15. Februar 2006 hatte der damals schon vorbestrafte 18-Jährige einen togolesischen Studenten der Ingenieurswissenschaften mittags an einer Straßenbahnhaltestelle in Magdeburg rassistisch angepöbelt mit Sprüchen wie „Neger, was willst du hier in Deutschland“, ihn dann geschlagen und seinen Kampfhund auf ihn gehetzt. Der 27-jährige Student erlitt erhebliche Bissverletzungen und hat kurz nach dem Angriff Magdeburg verlassen, weil er sich in der Stadt nicht mehr sicher fühlte.

Im Prozess gegen Bastian O. im Mai 2006 stellte sich u.a. heraus, dass dieser zwei Hakenkreuztätowierungen am Körper trägt und auch ansonsten seine neonazistischen Einstellungen offen zur Schau trägt. Das Jugendschöffengericht verurteilte O. damals u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer 20-monatigen Gesamtfreiheitsstrafe und stellte einen eindeutig rassistischen Hintergrund für den Angriff auf den Studenten aus Togo fest. Diese Haftstrafe hatte O. im Frühjahr 2008 verbüßt.

Als die Sicherheitsbehörden den Tod von Rick L. und die Verhaftung des mutmaßlichen Täters Bastian O. bekannt gaben, wies die Staatsanwaltschaft Magdeburg zwar darauf hin, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen bekannten rechtsextremen Gewalttäter handele. Dass möglicherweise auch ein rechter Hintergrund vorliegt – laut „Spiegel“ soll Rick L. den gleichaltrigen Bastian O. bei einem Streit in der Diskothek „Funpark“ als „Nazi“ bezeichnet haben – , teilte sie der Öffentlichkeit jedoch bis heute nicht mit.

Noch weniger Informationen erhielt die Öffentlichkeit bis zur „Spiegel“-Veröffentlichung über den gewaltsamen Tod von Marcel W. in Bernburg. Hier soll es sich bei dem mutmaßlichen Täter David B. um einen Rechten handeln, der nach Recherchen der Mobilen Opferberatung aus einem Milieu von rechten Schlägern, Klein- und Drogenkriminalität kommt. Der getötete Marcel W. wird als jemand beschrieben, der sich schon vor seinem Tod nicht gegen Angriffe von David B. wehren konnte und allgemein als „leichtes Opfer“ galt.

Tödliche Dimension von Rechtsextremismus

Die Tode von Marcel W. und Rick L. machen vor allem eins deutlich: dass rechtsextreme Einstellungen und Feinbilder immer wieder nicht nur eine gewalttätige, sondern auch tödliche Dimension haben. In vielen Fällen gibt es eine Wechselbeziehung zwischen dem menschenverachtenden Weltbild der extremen Rechten, in denen Menschen, die als anders, „minderwertig“ oder „schwach“ wahrgenommen werden, das Lebensrecht abgesprochen wird, und der Bereitschaft, grenzenlos Gewalt anzuwenden.

Ob für die Tötungsdelikte eine explizit politisch rechte Motivation im Strafverfahren festgestellt werden wird, ist offen. Im Fall von Rick L. liegt es jedoch schon jetzt nahe, zumindest von einem Verdachtsfall zu sprechen. Denn laut Definition der so genannten „PMK“-Rechts Kriterien, gilt eine Tat dann als politisch rechts motiviert, wenn „(…) in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellungen des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie (…) gegen eine Person gerichtet sind, wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status, und die Tathandlung damit in Zusammenhang steht (…). (zit. N. Kubnik, M.: Fremdenfeindliche Straftaten – ein neuer Versuch der polizeilichen Registrierung und kriminalpolitischen Bewältigung, in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 2002, Heft 5, S. 325 –340).

Die Notwendigkeit, dass die Sicherheitsbehörden bei Anhaltspunkten für eine politisch rechte Tatmotivation die Öffentlichkeit informieren sollten – sofern dies nicht die Ermittlungen behindert – ergibt sich unter anderem daraus, dass die Gesellschaft ein Recht darauf hat, über die tödliche Dimension von Rechtsextremismus informiert zu werden.

Misstrauen in den Betroffenen-Communities

Das Verhalten der sachsen-anhaltinischen Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit nach Tötungsdelikten mit rechter Tatmotivation hat bei den Communities der von rechter und rassistischer Gewalt Betroffenen – ebenso wie bei den Angehörigen der Getöteten – zu einem erheblichen Misstrauen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaften geführt. In machen Fällen – wie beim dem Mord an dem 23-jährigen Punk Thorsten Lamprecht, der am 9. Mai 1992 bei einem Angriff von über 60 Naziskins auf eine Punkparty in Magdeburg mit Baseballschlägern getötet wurde – befanden sich Polizeibeamte in unmittelbarer Nähe und griffen nicht ein. Und als der 23-jährige Matthias Lüders bei einem Überfall von 40 Naziskins auf eine Diskothek in Obhausen am 24. April 1993 so schwer verletzt wurde, dass er zwei Tage später starb, hatte die Polizei der Diskothek den Schutz verweigert. Die Naziskins hatten den Angriff zuvor angekündigt und die Sicherheitsbehörden waren darüber informiert.

Im Fall des 17-jährigen Punks Frank Böttcher, der am 8. Februar 1997 nachts an einer Straßenbahnhaltestelle in Magdeburg-Olvenstedt von einem gleichaltrigen Naziskinhead erstochen wurde, weigern sich Sicherheitsbehör den und Justiz bis heute, eine rechte Tatmotivation zu erkennen. Das gleiche gilt für Tod des 60-jährigen Helmut Sackers in Halberstadt, der am 29. April 2000 von einem Naziskin erstochen wurde, weil er sich über das lautstarke Abspielen des Horst-Wessel-Liedes beschwert und die Polizei verständigt hatte. Auch der am 25. März 2001 von einer rechten Clique vor einer Diskothek in Milzau zusammengeschlagene 38-jährige Willi Worg findet sich nicht in der offiziellen Statistik der Behörden als Todesopfer rechter Gewalt wieder. Der Mann aus sozial randständigen Verhältnissen starb drei Tage nach dem Angriff an seinen Verletzungen.

Eine Ausnahme in der offiziellen Würdigung der rechtsextremen Motivation der Täter findet sich lediglich beim Mord an dem 39-jährigen ehemaligen mosambikanischen Vertragsarbeiter Alberto Adriano, der am 14. Juni 2000 von drei Naziskins im Dessauer Stadtpark so schwer misshandelt wurde, dass er drei Tage später starb.

Das Misstrauen der Betroffenen-Communities und der kritischen Öffentlichkeit wird durch die behördliche Informationspolitik in den Fällen Rick L. und Marcel W. weiter gestärkt. Denn laut undementierten Medienberichten soll es nach dem Tod von Marcel W. eine Vereinbarung zwischen der zuständigen Polizeidirektion Nord und der Staatsanwaltschaft gegeben haben, Details über den Tod von Marcel W. lediglich auf Nachfragen von Journalisten bekannt zu geben. Letztere jedoch blieben bis zur Spiegel-Veröffentlichung aus.

Öffentliche Solidarität

In Magdeburg reagierte das „Bündnis gegen Rechts“ mit einer Kundgebung auf den Tod von Rick L., an der rund 200 Menschen teilnahmen, die neben ihrer Trauer auch ihre Forderung nach Transparenz über die möglichen Hintergründe der Tat öffentlich machten. Auch in Bernburg wird es in den kommenden Wochen ein öffentliches Gedenken für Marcel W. geben. Es bleibt zu hoffen, dass auch die Prozesse gegen die mutmaßlichen Täter von einer kritischen Öffentlichkeit und Solidarität für die Hinterbliebenen begleitet werden.