Anlaufstelle Mitte (Magdeburg), 19.06.2008

Wertung durch das Landgericht Erfurt als minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge – Urteil ist Ausdruck von Missachtung sozial Randständiger

Heute wurde am Landgericht Erfurt das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod von Hartmut Balzke (48) am 25. Januar 2003 in Erfurt in Folge eines rechtsextremen Angriffs verkündet. Die 2. Schwurgerichtskammer verurteilte den mittlerweile 28-jährigen Dirk Q. zu zwei Jahren Haft auf zwei Jahre Bewährung und zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Hinsichtlich des Todes von Hartmut Balzke ging die Kammer von einem minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge aus. Die gezielten Schläge und Tritte gegen den wehrlos am Boden liegenden überlebenden Nebenkläger Sebastian Q. ahndete die Kammer als einfache Körperverletzung.

In ihrer Urteilsbegründung führte die Kammer aus, dass Dirk Q. Hartmut Balzke so schlug, dass er stürzte und sich dadurch die tödliche Kopfverletzung zuzog. Bei dem Angriff auf den im Prozess als Nebenkläger auftretenden Sebastian Q. ging sie davon aus, dass Dirk Q. ihn ebenfalls niederschlug und auf ihn eintrat. Allerdings, so die Kammer, hätten die Tritte gegen den Kopf des Betroffenen, die zu dem Gesichtstrümmerbruch führten, auch von anderen, unbekannt gebliebenen Angreifern ausgeführt worden sein können.

Darüber hinaus bezeichnete die Kammer die Tatsache, dass zwischen der Tat und der erstinstanzlichen Verhandlung fünfeinhalb Jahre gelegen haben, als „rechtswidrig“. Die Tatsache, dass Q. nach dem Tod von Balzke nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, veranlasste die Kammer in ihrer Urteilsbegründung dazu, den Tod von Balzke als einen „heilsamen Schock“ für den Angeklagten zu bezeichnen.

„Das Urteil und das gesamte Strafverfahren sind Ausdruck einer tiefen Missachtung gegenüber Punks und sozial Randständigen. Offenbar sind sie in den Augen der Richter Opfer zweiter Klasse.“ resümiert eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung. Die Nebenkläger werden bis Anfang nächster Woche über das Einlegen von Rechtsmitteln entscheiden.

Der Ausgangspunkt: Rechte Provokation bei Punk-Party

Am 25. Januar 2003 versuchte Dirk Q. sich gemeinsam mit einem „Kameraden“ Zutritt zu einer Party von Punks im Stadtteil Erfurt-Nord zu verschaffen. Die Gastgeber der Party verwehrten ihnen aufgrund ihrer Zugehörigkeiten zur rechtsextremen Szene den Zutritt. Daraufhin provozierten Q. und sein Begleiter bewusst weiter; die beiden Männer riefen immer wieder „kommt doch her, kommt doch her“ und wollten ganz offensichtlich eine Schlägerei auf offener Straße auslösen.

Tatsächlich begaben sich dann einige Partygäste aus der Punkszene, die ohnehin zum Alternativen Jugendzentrum wollten, auf die Straße und begannen, die beiden Neonazis zu verfolgen. Dabei kam es zu einer Auseinandersetzung, an deren Ende Dirk Q. eine leichte Stichverletzung durch ein Messer erlitt. Es ist bis heute ungeklärt, wer Dirk Q. diese Stichverletzung zufügte.

Gesichert ist hingegen, dass Dirk Q. daraufhin in der Triftstraße zunächst eine Kneipe namens „Werners Billard Pub“ betrat. Die Kneipe galt nach Aussagen von Bewohnern des Viertels als Treffpunkt für Gäste, die sich der politischen Rechten zuordnen. Als Dirk Q. die Gaststätte wieder verließ, befanden sich noch Hartmut Balzke sowie der Nebenkläger Sebastian Q. in unmittelbarer Nähe der Kneipe. Es ist unklar, wie viele Personen zusammen mit dem Angeklagten die Kneipe verließen und Hartmut Balzke sowie Sebastian Q. angriffen.

Schläge und Tritte gegen Wehrlose

Unterschiedliche ZeugInnen haben im Prozess am Landgericht Erfurt ausgesagt, dass sie beobachtet haben, wie ein großer, breitschultriger Mann mit heller Jacke und Basecap zunächst Hartmut Balzke gezielt mit der Faust schlug, so dass dieser zusammensackte und „wie ein nasser Sack“ und mit dem Hinterkopf auf der Straße aufschlug. Hartmut Balzke erlitt durch den Aufprall eine tödliche Hirnschwellung. Darüber hinaus haben mehrere Zeugen beschrieben, wie der gleiche Mann den jetzigen Nebenkläger Sebastian Q. niederschlug und dann mit brutaler Gewalt mehrfach gegen den Oberkörper und Kopf des bewusstlos am Boden Liegenden trat. Sebastian Q. erlitt einen Gesichtstrümmerbruch – er trägt seit dem Angriff mehrere Implantate im Kopfbereich. Zwei der Zeugen betonten im Landgericht, dass das Ereignis zwar schon fünf Jahre her sei. Die Bilder aber, wie dieser Mann – bei dem es sich nach den Beschreibungen der Zeugen um den Angeklagten Dirk Q. handelte – auf sein regungslos am Boden liegendes Opfer eintrat, könnten sie nicht vergessen.

Dirk Q. wurde am Tatort zunächst nicht festgenommen, sondern in einem Krankenwagen abtransportiert, aus dem er flüchtete. Erst drei Tage nach dem Tod von Hartmut Balzke fand eine Hausdurchsuchung bei Dirk Q. statt; die Jacke war inzwischen entsorgt, das T-Shirt, was er am Tatabend getragen hatte, gewaschen. Dennoch fanden sich an seinen Schuhen Blutspuren, die von dem Nebenkläger Sebastian Q. stammten.

Sowohl Hartmut Balzke als auch Sebastian Q. waren nicht in der Lage gewesen, sich gegen den Angriff zu wehren. Beide waren mit 3,1 und 2,9 Promille so stark alkoholisiert, dass an eine Gegenwehr nicht mehr zu denken war – und dass dies für alle Angreifer erkennbar war.

Ein Toter vom Rand der Gesellschaft: Für die Thüringer Justiz eine Bagatelle

Obwohl Dirk Q. schnell unter dringendem Tatverdacht stand, Hartmut Balzke den tödlichen Schlag versetzt und den Nebenkläger Sebastian Q. schwerste Kopfverletzungen zugefügt zu haben, wurde er – trotz laufender Bewährung – nicht in Untersuchungshaft verbracht.

Ein absolut unüblicher Vorgang: Denn Dirk Q. war zum Zeitpunkt des Angriffs unter Bewährung: gerade einmal zwei Monate zuvor war er im November 2002 u.a. wegen Körperverletzung und dem Zeigen des Hitlergrußes zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.

Im November 2003 erhob die Staatsanwaltschaft Erfurt dann Anklage gegen Dirk Q. wegen Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge. Doch dann passierte drei Jahre lang gar nichts. Im Dezember 2006 lehnte die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Erfurt die Zulassung der Anklage ab; es habe sich lediglich um eine „Schlägerei mit Todesfolge“ gehandelt, so das Gericht. Gegen den Beschluss legte die Staatsanwaltschaft Erfurt beim Oberlandesgericht Thüringen erfolgreich Beschwerde ein. Am 5. März 2007 entschied das OLG Thüringen, Dirk Q. sei im Sinne der ursprünglichen Vorwürfe vor einer anderen Kammer des Landgerichts Erfurt anzuklagen. Dann dauerte es noch einmal ein Jahr, bis zum 10. März 2008, bis der Prozess vor der 2. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Erfurt begann.

„Diese jahrelange Verzögerung ist rechtlich gesehen absolut unerklärlich ebenso wie die Tatsache, dass der damals unter Bewährung stehende Beschuldigte nicht in Untersuchungshaft genommen wurde“, kritisiert Nebenklägervertreter Scharmer.

Das Gericht ignoriert rechtsextreme Gefahr

„Im Prozess wurde deutlich, dass der Tod von Hartmut Balzke von der Thüringer Justiz lediglich als Bagatelle angesehen wird,“ stellt eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung fest. Zudem legte das Schwurgericht eine völlige Missachtung für die Situation der Nebenkläger und deren Umfeld aus der Punkszene an den Tag. So bestand der Vorsitzende Richter darauf, dass alle Zeugen ihre Anschrift und Wohnort laut zu nennen hatten. Ein absolut unübliches Vorgehen in Prozessen, bei denen die Zeugen erkennbar Angst vor rechtsextremen Racheakten haben – und diese Angst ist angesichts der Bedrohung von allen in Thüringen, die nicht ins rechte Weltbild passen, mehr als berechtigt ist. Zuletzt war es im März 2008 zu einem schweren Angriff von einem Dutzend Neonazis auf bekannte antifaschistische AktivistInnen in Erfurt gekommen. Dabei wurde ein Betroffener bis zur Bewusstlosigkeit getreten.

Zwei der Zeugen aus der Punkszene wurden im Gerichtssaal verhaftet, weil sie u.a. Geldstrafen wegen Beleidigungen von Polizeibeamten nicht bezahlt hatten; einer der Zeugen muss deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Jahr absitzen. Demgegenüber hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten Dirk Q. für die Tatbestände der Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge lediglich eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Das Gericht hatte sich zuvor geweigert, auf Antrag der Nebenklage einen rechtlichen Hinweis zu erteilen, dass es sich bei den Tritten auf den Kopf des Nebenklägers Sebastian Q. keineswegs um eine einfache Körperverletzung, sondern nach gängiger Rechtssprechung um eine gefährliche Körperverletzung gehandelt habe.
Punks und sozial Randständige als Opfer zweiter Klasse

Hartmut Balzke ist einer von mehr als 120 Menschen, der seit 1990 an den Folgen rechtsextremer oder rassistischer Gewalt in Deutschland gestorben sind. Der 48-jährige Familienvater aus Forst (Brandenburg) kam aus einem sozial randständigen Milieu und hatte am 25. Januar 2003 seinen Sohn Daniel zu einem Ausflug zu Freunden nach Erfurt begleitet. Zwei Jahre nach dem Tod von Hartmut Balzke nahm sich dessen Ehefrau das Leben: Der Sohn ist nun Vollwaise.