Urteil gegen jugendlichen Haupttäter wegen versuchten Totschlags u.a. mittlerweile rechtskräftig
Prozessauftakt: 12.10.2022, 9 Uhr, Raum 187
Am kommenden Mittwoch, den 12. Oktober 2022, beginnt am Landgericht Halle, Hansering 13, die Verhandlung gegen zwei zur Tatzeit 19- und 22-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft Halle wirft ihnen vor, am 1. Mai 2020 an einer Straßenbahnhaltestelle am Rennbahnkreuz gemeinsam mit einem mittlerweile rechtskräftig verurteilten 17-Jährigen eine verbale Auseinandersetzung mit zwei ihnen unbekannten jungen Männern provoziert und sie in der Folge gemeinschaftlich angegriffen zu haben.
Ein damals 21-jähriger, palästinensisch-syrischer Geflüchteter war dabei u.a. so massiv gegen seinen Kopf getreten worden, dass er in Lebensgefahr schwebte und mehrfach operiert werden musste. Er leidet bis heute an den physischen und psychischen Folgen der Tat. Sein 19-jähriger Freund, ebenfalls Geflüchteter aus Syrien, wurde durch Schläge und Tritte glücklicherweise nur leicht verletzt. Die rassistischen Beleidigungen durch alle drei Angeklagten, von denen der 19-Jährige der Polizei von Anfang an berichtet hatte, fanden jedoch keinen Eingang in die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Halle.
Anfang November des letzten Jahres begann vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Halle die Hauptverhandlung gegen alle drei Angeklagten. Allerdings wurde das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Heranwachsenden und den Erwachsenen bereits nach zwei Verhandlungstagen abgetrennt – und der Prozess wegen versuchten Totschlags gegen den zur Tatzeit Jugendlichen damit nichtöffentlich fortgeführt. Begründet wurde dies u.a. mit einzuhaltenden Coronaschutzvorschriften und damit einhergehenden, pausenbedingten Verzögerungen des ursprünglichen Sitzungsplans sowie die angespannte Terminlage der Kammer bis zum Jahresende.
Ende November 2021 wurde der zur Tatzeit 17-Jährige wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie einer weiteren gefährlichen Körperverletzung aus 2021 zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt und den Tod des 21-Jährige zumindest billigend in Kauf genommen hat. Zudem stellte sie bei dem Angeklagten eine rassistische Motivation für die Tat fest und berücksichtigte diese entsprechend auch strafschärfend. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Am ersten Tag der kommenden Mittwoch beginnenden Verhandlung ist lediglich der Hauptbetroffene geladen, der – ebenso wie sein Freund am darauffolgenden Termin – nun erneut vor Gericht über das traumatische Geschehen jener Nacht und dessen Folgen sprechen muss. Beide sind als Nebenkläger auch anwaltlich vertreten.
Weitere Verhandlungstermine: 13.10., 19.10., 20.10., 08.11., 09.11., 14.11., 15.11., 22.11., 23.11., 29.11., 30.11., 15.12.22; 11.01., 18.01., 19.01.23, jeweils ab 9:00 Uhr, Raum 187
Achtung Bildberichterstatter:
Wir bitten von Videoaufnahmen von den Betroffenen abzusehen und sich ggf.
an die jeweiligen Nebenklägervertreter*innen zu wenden.