Anlaufstelle Mitte (Magdeburg), 06.09.2004
Im Prozess um den Tod des 60jährigen Rentners Helmut Sackers im April 2000 in Halberstadt soll am Dienstag, den 7.9.2004, die Lebensgefährtin des Getöteten als Zeugin gehört werden. Als weitere Zeugen sind für den zweiten Prozesstag u.a. die jetzige Ehefrau und zum Tatzeitpunkt Verlobte des Angeklagten geladen.
Die entlastende Aussage der damaligen Verlobten und jetzigen Ehefrau von Andreas S. während der erstinstanzlichen Verhandlung, die als einzige die Notwehrversion des Angeklagten stützte, hatte entscheidend zum Freispruch des Angeklagten Andreas S. durch das Landgericht Magdeburg geführt. Dabei war die Zeugin erheblich von ihren Aussagen abgewichen, die sie unmittelbar nach dem Tod von Helmut Sackers gemacht hatte. Weil das Landgericht Magdeburg die damalige Verlobte als Zeugin vereidigte, ohne sie über ihre Zeuginnenrechte als Angehörige zu belehren, hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Freispruch für den Angeklagten Andreas S. im Sommer 2001 auf und verwies den Fall zur neuen Verhandlung ans Landgericht Halle.
Andreas S. hatte sich am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Halle am 31.8.2004 dahingehend zum Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge eingelassen, dass er seine Notwehrversion erheblich ausbaute. So behauptete der heute 33jährige, er sei von Helmut Sackers unvermittelt von hinten mit einem Kopfstoß angegriffen worden. Als er sich durch Weitergehen der Situation habe entziehen wollen, sei der 30 Jahre ältere und kleinere Mann ihm gefolgt, habe seinen Hund losgehetzt und ihn im Eingangsbereich des Plattenbaus hin- und hergeschleudert. Dies habe bei ihm Todesangst ausgelöst, so Andreas S. weiter. Wie er das 17cm lange Messer, das er in der Innentasche seiner Lonsdale-Jacke „zum eigenen Schutz“ bei sich trug, dann gegriffen und die tödlichen Stiche ausführte, daran konnte sich Andreas S. vor Gericht in Halle nicht mehr erinnern.
Zudem soll das Gericht über den Beweisantrag der Nebenklage entscheiden, rund 80 neonazistische, teilweise indizierte sowie extrem antisemitische, rassistische CDs und Propagandahefte in Augenschein zu nehmen. Um die Bedeutung der bei Andreas S. gefundenen Neonazipropaganda darzulegen, hatte der Nebenklagevertreter, auch beantragt, einen Experten des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder des Landesamtes für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen vor Gericht zu hören.